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Mitteilung des Fachdienstes Schulverwaltung / Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zum Lastschriftverfahren der Hortgebühren


Medieninformation

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

     Büro Landrat, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

     E-Mail:

     www.unstrut-hainich-kreis.de

     Tel:  03601-801003

     Fax: 03601-801003

 

 

02.02.2026

 

Der Fachdienst Schulverwaltung / Gebäude- und Liegenschaftsmanagement informiert darüber, dass das Lastschriftverfahren für die Hortgebühren ab dem 01.März 2026 wieder ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Das zugrunde liegende technische Problem konnte inzwischen erfolgreich behoben werden.

Der Lastschrifteinzug der Hortgebühren erfolgt damit zum 01. März 2026.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen hierfür nicht selbst tätig werden. Die Hortgebühren für die Monate Januar, Februar und März 2026 werden gesammelt zum genannten Termin per Lastschrift eingezogen.

Wir bitten die in den vergangenen Monaten entstandenen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Lastschrifteinzug der Hortgebühren zu entschuldigen und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis.

Sofern für die Zeiträume von Januar bis März 2026 bereits Zahlungen erfolgt sind, bitten wir Sie, sich an die Abteilung Hortgebühren des Fachdienstes Schulverwaltung sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zu wenden.

 

Kontaktdaten:

 

Fachdienst Schulverwaltung / Gebäude- und Liegenschaftsmanagement 

Hortgebühren

Tel.: 03601 802635

E-Mail:

 

Hinweis:
Um eine möglichst umfassende Information aller betroffenen Eltern sicherzustellen, bitten wir darum, diese Mitteilung an weitere Eltern weiterzugeben sowie in Eltern- und/oder Klassengruppen zu teilen.

 

Pressekontakt:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Pressestelle
Ronja Rothe
Tel.: 03601 801003
E-Mail: 

Mit freundlichen Grüßen 

 

 

 

Ronja Rothe

Pressestelle 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Di, 03. Februar 2026

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