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Erinnerung - Hinweise zum Pflichtumtausch der Führerscheine


Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis                                                                          10.10.2025

FD Straßenverkehr / Fahrerlaubnisbehörde

 

 

Im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Pflichtumtausches der Führerscheine sind derzeit die Fahrerlaubnisinhaber zum Umtausch aufgerufen, deren EU-Kartenführerscheine ab 1. Januar 1999 bis 31.12.2001 ausgestellt worden sind.

 

Diese Führerscheine werden zum 19.01.2026 ungültig.

 

Zur Bearbeitung ist neben dem Kartenführerschein, dem Personalausweis, der Umtauschgebühr von 32,80 €, ein aktuelles, biometrisches Passbild in ausgedruckter Form mitzubringen. 

 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Führerscheinmodell oder Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Der FD Straßenverkehr gibt den Hinweis, dass alle Bürgeranliegen grundsätzlich erst mit vorher erfolgter Terminbuchung bearbeitet werden. Dies ist nur online möglich unter https://termine.uh-kreis.de/ 

Bei der Online-Terminbuchung ist es unbedingt erforderlich, den Termin zu bestätigen. Im Falle kurzfristiger Verhinderung ist der Termin bitte abzusagen, damit dieser anderweitig vergeben werden kann.

 

Sofern Sie noch im Besitz eines „Papierführerscheines“ sind, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie ein ungültiges Dokument besitzen und Sie umgehend einen Termin zum Umtausch vereinbaren sollten.

 

Ihre Fahrerlaubnisbehörde

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Di, 21. Oktober 2025

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