Dorfentwicklung – Fördermöglichkeiten 2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Unsere Dörfer Ballhausen, Kutzleben mit Lützensömmern, Haussömmern, Hornsömmern und Mittelsömmern sind Förderschwerpunkt der Dorferneuerung.
Sowohl kommunale als auch private Projekte können zwischen 2024 und 2028 gefördert werden.
1. Wer kann Fördermittel beantragen?
Private Eigentümer, Vereine, Unternehmen
für Investitionen in Gebäude und dörfliche Infrastruktur
Gefördert werden z. B.:
Werterhalt von Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen (regionaltypisch)
Orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen
2. Förderkonditionen
Antragsfrist: 15. Januar 2026
Förderhöhe: bis zu 35 % der Kosten, max. 15.000 € pro Gebäude
Mindestinvestition: 7.500 €
nur Firmenleistungen (keine Eigenleistungen)
⚠ Maßnahmen erst nach Genehmigung durch TLLLR (Förderstelle) starten. Auszahlung nach Fertigstellung.
3. Beratung & Unterstützung
Kontakt: Thüringer Landgesellschaft (ThLG), kostenfrei
Simona Tappe 📞 0361 44 13-201 | ✉
Katja Schneevoigt 📞 0361 44 13-141 | ✉
4. Antragsverfahren 2026
Beratungstermin mit ThLG vereinbaren (inkl. Vor-Ort-Besichtigung)
ThLG erstellt Beratungsprotokoll + Checkliste für Antragsteller
Anmeldung im Online-Portal PORTIA, Antrag erstellen
30. Oktober 2025: Kostenangebote zur Vorprüfung einreichen
30. November 2025: Stellungnahme + Fotodokumentation durch ThLG
15. Januar 2026: Fristgerechte Einreichung aller Unterlagen beim TLLLR
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