Erneut Fälle von Geflügelpest im Unstrut-Hainich-Kreis

Medieninformation

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05.01.2026


Erneut Fälle von Geflügelpest im Unstrut-Hainich-Kreis

Im östlichen Teil des Unstrut-Hainich-Kreises sind über den Jahreswechsel erneut Fälle der hoch ansteckenden und für Geflügel meist tödlich verlaufenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) festgestellt worden.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung appelliert eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der eigenen Tierbestände sowie der Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Krankheit.

Geflügelhalter werden gebeten, erhöhte Verluste im eigenen Bestand sowie das Auffinden oder die Sichtung verendeter Wildvögel – insbesondere von Schwänen, Kranichen und Kormoranen – unverzüglich dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.

Eine generelle Stallpflicht besteht derzeit nicht. Geflügelausstellungen sind unter den Veranstaltern bekannten und geltenden Voraussetzungen weiterhin erlaubt.

Einzuhaltende Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen:

  • Die Eingänge zu Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion auszustatten (z. B. Desinfektionswannen oder -matten).

  • Beim Betreten der Ställe ist Schutzkleidung zu tragen. Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu entsorgen.

  • Gerätschaften, Stallungen, Fahrzeuge sowie Transportbehältnisse sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Geflügelpest und Risiko für den Menschen
Die Geflügelpest ist eine für Hausgeflügel hochansteckende und meist tödlich verlaufende Erkrankung. Für die Allgemeinbevölkerung besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein erhöhtes Risiko. In seltenen Fällen kann es jedoch bei intensivem Kontakt mit infizierten Tieren zu einer Ansteckung des Menschen kommen. Die Erkrankung verläuft beim Menschen in der Regel grippeähnlich mit Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen und Atemwegsbeschwerden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang nicht beobachtet worden.

Der Unstrut-Hainich-Kreis bittet alle Geflügelhalter um erhöhte Aufmerksamkeit und verantwortungsbewusstes Handeln.

Pressekontakt:

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

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Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Di, 06. Januar 2026

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